Lötzsch Naturstein GbR
Design aus Stein

AGB
Geschäfts- und Lieferbedingungen


Geschäfts- und Lieferbedingungen


1. ALLGEMEINES
Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Durch Auftragserteilung erkennt der Kunde auch für spätere Bestellungen unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, insbesondere wenn sie mit unseren Zahlungs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, falls er nicht ausdrücklich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht. Von den vorliegenden Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Die Wirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt im übrigen nicht die Gültigkeit des Vertrages.


2. ANGEBOT (einschließlich Preise, Gewicht usw.)
Unsere Angebote sind freibleibend.
Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Lieferwerk ausschließlich aller Spesen wie Fracht, Wiege- und Krangelder. Die Preisfeststellung erfolgt aufgrund empfangener Unterlagen, Zeichnungen und dergleichen. Sind die uns übergebenen Unterlagen unvollkommen oder tritt später eine Änderung ein, dann sind wir zur Neufestsetzung unserer Preise berechtigt. Lohnerhöhungen und andere Erschwerungen der Produktions und Wirtschaftsverhältnisse, die nach Abgabe des Angebotes eintreten. berechtigen uns, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen.
Angaben über Fracht, Zölle, Gewichte usw. erfolgen nach bestem Gewissen, sind jedoch stets unverbindlich.


3. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Aufträge, Zusicherungen sowie mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


4. LIEFERUNG
a) Liefertermine und Lieferfristen
Die Lieferfristen werden nur annähernd angegeben und sind unverbindlich Eine Garantie auf Ankunftszeit der Ware oder Transportdauer kann nicht übernommen werden. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen und -terminen entbindet den Kunden nicht von der Abnahme der Lieferung. Schadensersatzforderungen jeglicher Art wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Strom-, Rohmaterial- und Waggon- bzw. Lkw-Mangel sowie Aussperrungen, Streiks, Verkehrssperrun gen usw. berechtigen uns, die Lieferung einzustellen. Aus diesen Gründen abgeleitete Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen
b) Verpackung
Die Lieferungen erfolgen auf Paletten oder auf Wunsch des Kunden in loser Verladeweise. Bei Lkw-Versand wird kein Verpackungszuschlag berechnet. Transportschäden sowie Verunreinigungen, Materialverluste usw. während des Transportes müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel (von Spediteur) festgestellt und auf dem Begleitpapier (Frachtbrief usw.) bescheinigt werden


5. REKLAMATION UND GEWÄHRLEISTUNG
Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens eine Woche nach Empfang der Ware bei uns schriftlich und spezifiziert geltend gemacht werden. Sie berechtigen weder zur Verfügungsstellung noch zur Hinausschiebung des vereinbarten Zahlungstermines oder zu Kürzungen. Durch Verhandlung über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen ist. Die Prüfung der Ware muss stets vor dem Verlegen bzw. Versetzen stattfinden. Beanstandungen bei bereits verlegtem bzw. versetztem Material sind ausgeschlossen. Wir sind bemüht, möglichst genau nach Muster zu liefern. Kleine Abweichungen sind bei Naturprodukten bzw. bei aus Naturprodukten hergestellten Waren unvermeidlich und berechtigen den Kunden nicht zu Beanstandungen. Für Farbunterschiede, Trübungen usw. bei Marmor und Granit wird keine Haftung übernommen. Sogenannte Lager, lose Adern, Sprünge, offene und poröse Stellen sind naturbedingt und stellen keine Wertminderung des Natursteins dar. Dies gilt auch für fachgerechte Kitt engen.
Auf Maß bestellte Waren werden nicht zurückgenommen.
Wird eine Beanstandung von uns als begründet anerkannt, wird nur Ersatz bis in Höhe des berechneten Warenwertes geleistet; Ansprüche wegen ausgefallener Löhne, entgangenem Gewinn und dergl. sind ausgeschlossen.


6. ZAHLUNG
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 4 Wochen nach Lieferung in bar ohne Abzug. Bei Bezahlung innerhalb 8 Tagen nach Lieferung gewähren  2% Skonto vom reinen Warenwert einschließlich Verpackung.
Bei Zahlung durch Wechsel berechnen wir die von uns seitens der Bank belasteten Kosten. Wechselzahlungen nur mit unserem Einverständnis.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Hohe von 4% über dem jeweiligen Landeszentralbank- Discont ab Fälligkeitstag zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden für jede Zahlungsaufforderungen 2,50 EUR als Unkosten in Rechnung gestellt.
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder wird uns eine Verschlechterung seiner Vermögenslage bekannt, sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung alter offenen und noch nicht fälligen Rechnungen zu fordern, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, Sicherheiten zu fordern. gestellte Sicherheiten zu verwerten sowie ohne Nachfrist von alten Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


7. EIGENTUMSVORBEHALT
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt; das Eigentum geht erst auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung uns gegenüber getilgt hat, Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung, Die durch Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter oder noch in unserem Eigentum stehenden Materialien neuentstehenden Gegenstände gelten als in unserem Auftrag hergestellt. ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen; mit Wirksamwerden der Geschäfts- und Lieferbedingungen tritt der Kunde seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen unentgeltlich für uns.
Der Kunde darf die gelieferte Ware und die aus ihr durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Waren nur im normalen Geschäftsverkehr nicht unter Gestehungskosten verkaufen,
Er tritt hiermit alle Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur vollen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerun gen von uns gelieferter Ware gegen seinen Abnehmer entstehen, ab.
Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Waren, der daraus entstehenden Gegenstände oder an uns abgetretene Forderung von Bezahlung aller unserer Forderungen ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter Personen, die unsere Rechte beeinträchtigen, insbesondere Pfändungen, uns zu offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentum an der gepfändeten Sache noch besteht


8. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Lößnitz/Erzgebirge. Für alle Klagen, auch für Wechsel- und Scheckklagen, gilt die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Aue/Sa. als vereinbart.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Ausführung von Bauleistungen


1.1 ALLGEMEINES
Wird die Ware durch unsere Firma eingebaut, gelten neben den vorstehenden Bedingungen auch noch die folgenden Zusatzbedingungen. Dies gilt auch, wenn wir zur Durchführung der Arbeiten einen Nachunternehmer eigener Wahl einschalten.
Für die Übernahme, Ausführung und Abrechnung von Bauaufträgen gelten, soweit nichts anderes vereinbart wird, die einschlägigen allgemeinen Vertragsbedingungen und die technischen Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) nach dem bei Vertragsabschluss gültigen Stand.


2.1 ANGEBOT
Die Angebotspreise für Bauleistungen gelten für Materialliefeung einschließlich Einbau, vorbehaltlich der nachstehenden Sonderleistungen, wenn nichts anderes vereinbart, netto ohne Mehrwertsteuer. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.


3.1 EMPFANG
Zeichnungen und sonstige Ausführungsunterlagen werden nach bestem Wissen erstellt und sind vom Bauherrn selbst zu überprüfen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Zeichnung oder Beratung können nicht abgeleitet werden.


4.1 LIEFERUNG
a) Musterwahl und Ausführung
Wir weisen darauf hin, dass die zum Einbau kommenden Werkstücke Abweichungen gegenüber dem ausgesuchten Material aufweisen können, da die Farbe der Rohstoffe wechselt. Sie berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Dies gilt auch für Farbunterschiede zwischen Treppen und Platten. Abweichungen in Farbe, Struktur und Korngröße zu den Mustern und zwischen den einzelnen Werkstücken und Platten sind nicht immer vermeidbar und sind deshalb keine Begründung für Beanstandungen. Sie berechtigen nicht zu Preisminderungen oder Rücktritt vorn Vertrag, ebenso Schwundrisse, die die Qualität-der Ware nicht beeinträchtigen.
b) Liefertermine und Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen beginnen erst nach vollkommener Klärung des Auftrags zu laufen. Der Einbau erfolgt normalerweise nach Fertigstellung des Innenputzes, des Estrichs bzw. Asphaltes. Ist dies nicht der Fall, müssen verbindliche Meterrisse vorhanden sein, da sonst keine Gewährleistung für genaue Einhaltung der Höhe von uns gegeben werden kann, Für die Herstellung der Werkstücke nach technischer Klärung sind normalerweise 6 Wochen erforderlich. Der gewünschte Einbaubeginn muss in jedem Fall 1 Woche vorher unserem Werk mitgeteilt werden,
c) Bauseitige Leistungen
Unentgeltliche Gesteltung von Wasser und Lichtstrom, Wasseranschtuss in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes.


5.1 REKLAMATION UND GEWÄHRLEISTUNG
Durch vorzeitige Benutzung gelten unsere Arbeiten als abgenommen. Nacharbeiten durch Dritte, die ohne unsere Zustimmung vorgenommen werden, entbinden uns von der Gewährleistungspflicht. Kosten hierfür werden von uns nicht übernommen. Reklamationen sind innerhalb 10 Tagen nach Lieferung bzw. durch uns erfolgte Montage schriftlich anzuzeigen. Erforderliche Nacharbeiten werden, soweit sie wirtschaftlich vertretbar sind, kostenlos ausgeführt. (Ist bei Nach- bzw. Änderungsarbeiten unvermeidbar, dass andere Bauteile beschädigt werden, so leisten wir hierfür keinen Ersatz, wenn die Mängel nicht frühzeitig genug bekanntgegeben wurden). Werden aus technischen oder wirtschaftlichen Erwägungen Nachbesserungen nicht vorgenommen und besteht ein Minderungsanspruch, so ist Grundlage für die Berechnung nur der Wert des fehlerhaften Werkstücks. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt auch für mittelbare Schäden. Arbeitsbedingte Maßschwankungen und Schönheitsfehler berechtigen jedoch nicht zur Mängelrüge. Weitergehende Ansprüche, wie Wandelung, Minderung, Rückbehalt oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, Ausgeschlossen wird weiterhin jede Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Ist bei einem Werkvertrag ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anforderung des Auftraggebers, auf die von uns gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile, die Beschaffenheit oder das Fehlen einer Vorleistung eines anderen Unternehmens zurückzuführen, übernehmen wir keine Gewährleistung an unserem Gewerk. Die Haftung für Folgeschäden aus einem Mangel am Bauwerk ist ausgeschlossen.

Auftretende Schäden bei Keramikplatten und Küchenarbeitsplatten, hervorgerufen durch folgende Punkte, stehen nach Einbau und ab Verwendung außerhalb der Gewährleistung

-  Im Bereich von Wärmelampen Kochfelder (Gas, Grill, Induktion) und anderen höheren Temperaturquellen kann es zu Rißbildungen aufgrund der hohen Temperaturunterschiede kommen.

-  Minimale Höhenunterschieden im Boden (auch im Nanobereich) können bei Verrücken zu Rissbildungen der Keramik führen.

- Die Kanten sind nicht auf Stoß geschützt. Aufgrund der spröden Beschaffenheit der Keramik, sollte jegliche Belastung an den Kanten vermieden werden.

- Keramikplatten sollten nicht mit schweren und harten Pfannen und Geräten belastet werden, da die Platten eine hohe Bruchgefahr haben.

6.1 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bei größeren Objekten oder bei Verzögerung der Einbauarbeiten sind auf Anforderungen angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Bei Barzahlung innerhalb 8 Tagen werden 2% Skonto vom reinen Warenwert gewährt. Voraussetzung der Skontogewährung ist fristgerechter Eingang der Teilzahlungen. Reklamationen hemmen die Zahlungsfrist nicht. Soweit Teillieferungen in Frage kommen, berechtigt uns nicht fristgerechte Zahlung zur Zurückhaltung der aus dem betreffenden Lieferungs- und Werksvertrag noch zu liefernden Waren bzw. der noch einzubauende Werkstücke. Eine Schadensersatzpflicht kann hieraus nicht abgeleitet werden, Unsere Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.Impressum


Lötzsch Naturstein GbR
Zwönitzer Str.52
08294 Lößnitz


Telefon: 0377135303
Telefax: 0377133852


E-Mail: info@loetzsch-naturstein.de

Vertreten durch:
Christina Lötzsch
Thomas Lötzsch

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE317221273

Hinweis gemäß Online-Streitbeilegungs-Verordnung
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen
Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden
kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die
Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden:
http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: info@loetzsch-naturstein.de
Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der
Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte
unsere obige E-Mail und Telefonnummer.
Disclaimer – rechtliche Hinweise


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